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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 5/23.VB-2   

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https://dejure.org/2023,11834
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 5/23.VB-2 (https://dejure.org/2023,11834)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.2023 - VerfGH 5/23.VB-2 (https://dejure.org/2023,11834)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - VerfGH 5/23.VB-2 (https://dejure.org/2023,11834)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 41/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Zivilprozess

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 5/23
    Vom Beschwerdeführer wird damit allerdings ein Vortrag verlangt, aus dem sich die Möglichkeit einer Rechtsverletzung ergibt (VerfGH NRW, Beschluss vom 28. März 2023 - VerfGH 41/22.VB-2, juris, Rn. 10 m. w. N.).

    Vor einem bestimmten Ergebnis richterlicher Entscheidungsfindung bietet Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 32/22.VB-3, juris, Rn. 26, sowie vom 28. März 2023 - VerfGH 41/22.VB-2, juris, Rn. 18).

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (siehe VerfGH NRW, Beschluss vom 28. März 2023 - VerfGH 41/22.VB-2, juris, Rn. 16 m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 5/23
    a) Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG folgt ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit es nicht nach den Verfahrensvorschriften unberücksichtigt bleiben kann oder muss (siehe VerfGH NRW, Beschluss vom 14. September 2021 - VerfGH 137/20.VB-2, AnwBl 2022, 48 = juris, Rn. 12 m. w. N.).

    Das gilt nicht nur für tatsächliches Vorbringen, sondern auch für Rechtsausführungen (VerfGH NRW, Beschluss vom 14. September 2021 - VerfGH 137/20.VB-2, AnwBl 2022, 48 = juris, Rn. 12).

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 42/18

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen überspannter Anforderungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 5/23
    Eine fehlerhafte Handhabung von Substantiierungsanforderungen stellt erst dann einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör dar, wenn sie offenkundig unrichtig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 2019 - VI ZR 42/18, NJW-RR 2019, 1530 = juris, Rn. 5).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 5/23
    Ein Gericht darf kein nach seiner materiellen Rechtsauffassung erhebliches Vorbringen übergehen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 36/19.VB-3, juris, Rn. 1, und vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 5/23
    Das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör wird nicht dadurch verletzt, dass ein Gericht unter Würdigung des Parteivorbringens eine von der Partei nicht gewünschte Rechtsauffassung vertritt (VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3, juris, Rn. 32).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 5/23
    Vor einem bestimmten Ergebnis richterlicher Entscheidungsfindung bietet Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 32/22.VB-3, juris, Rn. 26, sowie vom 28. März 2023 - VerfGH 41/22.VB-2, juris, Rn. 18).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 36/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die zivilrechtliche Regelung eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 5/23
    Ein Gericht darf kein nach seiner materiellen Rechtsauffassung erhebliches Vorbringen übergehen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 36/19.VB-3, juris, Rn. 1, und vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 53/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Durch die bloße Perpetuierung vorgeblich bereits bewirkter Grundrechtsverstöße wird keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (siehe VerfGH NRW, Beschlüsse vom 27. Oktober 2020 - VerfGH 105/20.VB-3, juris, Rn. 8, und vom 16. Mai 2023 - VerfGH 5/23.VB-2, juris, Rn. 8).

    Das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör wird nicht dadurch verletzt, dass ein Gericht unter Würdigung des Parteivorbringens eine von der Partei nicht gewünschte Rechtsauffassung vertritt (VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 5/23.VB-2, juris, Rn. 12).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 92/22
    In dem Umstand allein, dass das Verwaltungsgericht der Rechtsauffassung der Beschwerdeführerin zur Beachtlichkeit der Vollmachtsrüge im Kostenfestsetzungsverfahren nicht gefolgt ist, liegt weder ein Gehörsverstoß (siehe VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 5/23.VB-2, juris, Rn. 12) noch ein Verstoß gegen das Verbot objektiver Willkür.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - VerfGH 6/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend zivilrechtliche Ansprüche nach einem

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 22, und vom 16. Mai 2023 - VerfGH 5/23.VB-2, juris, Rn. 13).

    Vor einem bestimmten Ergebnis richterlicher Entscheidungsfindung bietet Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz (VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 5/23.VB-2, juris, Rn. 12 m. w. N.).

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